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Verkehrsgutachten

Fahreignungsbegutachtung, flugmedizinische und arbeitsmedizinische Gutachten. Termine hierfür nur telefonisch.

Was wir untersuchen

Für Behörden, Arbeitgeber und Ausbildungsstellen erstellen wir augenärztliche Gutachten und Bescheinigungen. Dazu gehören:

  • Fahreignungsbegutachtung für den Führerschein, insbesondere für die Klassen mit erhöhten Anforderungen an das Sehvermögen (Lkw, Bus, Fahrgastbeförderung) sowie bei Verlängerung und bei Fragen der Fahrerlaubnisbehörde
  • Flugmedizinische augenärztliche Untersuchung für Pilotinnen, Piloten und Flugschülerinnen und Flugschüler
  • Sehtest für den Sportboot- oder Bootsführerschein
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung des Sehvermögens am Bildschirmarbeitsplatz (G37)

Je nach Gutachten prüfen wir Sehschärfe mit und ohne Korrektur, Gesichtsfeld, Farbensehen, räumliches Sehen, Augenbeweglichkeit sowie Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit.

Für wen

Für alle, die für einen Führerschein, eine Fluglizenz, einen Bootsführerschein oder eine Tätigkeit ein augenärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung benötigen. Auch wenn Sie unsicher sind, welche Untersuchung verlangt wird, rufen Sie an; wir klären das mit Ihnen anhand des Formulars.

Was Sie beachten sollten

Bringen Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen mit, auch wenn Sie sie nur gelegentlich tragen. Ohne die vorgeschriebenen Formulare können wir manche Gutachten nicht ausstellen. Für die Messung des Dämmerungssehens sollten die Augen ausgeruht sein. Eine Pupillenerweiterung ist für Gutachten in der Regel nicht nötig, sodass Sie danach fahren können.

So läuft es ab

  1. Telefonisch Termin vereinbaren

    Nennen Sie uns, welches Gutachten Sie brauchen, damit wir die passenden Untersuchungen einplanen.

  2. Untersuchung

    Sehschärfe mit und ohne Korrektur, Gesichtsfeld, Farbensehen, räumliches Sehen, Augenbeweglichkeit und je nach Anforderung Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit.

  3. Ausstellung

    Sie erhalten das Gutachten oder die Bescheinigung auf dem vorgesehenen Formular, in der Regel direkt nach der Untersuchung.

Haben Sie Fragen oder möchten einen Termin?

Offene Sprechstunde Mo bis Fr, 07:30 bis 09:00 Uhr, ohne Termin.